DMB Rechtsschutzversicherung

Als Mitglied im Mieterverein können Sie sich bei Rechtsfragen rund ums

Wohnen auf einen starken Partner verlassen. Eine gute Entscheidung - schließlich sind Auseinandersetzungen zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen keine Seltenheit.

Doch was, wenn Sie z. B. Ärger am Arbeitsplatz, im Straßenverkehr oder private Auseinandersetzungen haben? Hier hilft ein Rechtsschutz-Versicherer, der Sie auch in den Bereichen Beruf, Privat und Verkehr schützt und Ihr gutes Recht verteidigt.

Die DMB Rechtsschutz ist Ihr Beistand und Berater für Rechtsfragen, die über das Wohnen hinausgehen. Wir bieten Ihnen den richtigen Versicherungsschutz einzeln oder kombiniert an. Und das Beste dabei: Als Mitglied im Mieterverein profitieren Sie exklusiv von attraktiven Sonderkonditionen und sparen dabei nicht nur Geld, sondern auch noch Zeit und Nerven.

Nutzen Sie dieses Angebot und informieren Sie ich unter:

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Bonner Straße 323
50968 Köln

Telefon: 0221 – 3 76 38-0
Fax: 0221 – 3 76 38-11

info(at)dmb-rechtsschutz.de
www.dmb-rechttschutz.de

Wir haben mit der DMB – Rechtsschutzversicherungs AG einen Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen. So haben Sie als Mitglied die Möglichkeit, diesem Vertrag gegen Zahlung eines zusätzlichen Jahresbeitrags in Höhe von zurzeit nur 31,00 Euro beizutreten, um auch ein mögliches Prozessrisiko abzusichern.

Wie bei Rechtsschutzversicherungen üblich, müssen Sie als beitretendes Mitglied eine dreimonatige Wartefrist einhalten. Diese beginnt mit der Anmeldung zur Mietrechtsschutzversicherung. Im Falle eines Mietprozesses übernimmt die Versicherung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung und der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten für Gericht, Gutachter und Rechtsanwälte.

Beauftragen Sie als Mitglied keinen Rechtsanwalt ohne Rücksprache mit uns! Kommen Sie frühzeitig zu uns, den dann können wir Ihre Interessen am besten wahren und Prozesse, wenn möglich, vermeiden. Die Rechtsschutzversicherung tritt in der Regel nur ein, wenn Sie sich vor Prozessbeginn von uns haben beraten lassen. Nur wir können die Prozesskostenübernahme bei der Versicherung beantragen.

 

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