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Mieterzeitung
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MieterZeitung April 2012Der Experte rät
KatzenklappeLuy L., Dillenburg: Kann der Vermieter mir kündigen, weil ich ohne zu fragen eine Katzenklappe in eine Zimmertür eingebaut habe? Wüstefeld: Beim Einbau einer Katzenklappe ohne Vermietererlaubnis fehlt es an einer erheblichen Vertragspflichtverletzung, die Voraussetzung für eine Kündigung ist. Allerdings muss die Beschädigung der Zimmertür spätestens bei Auszug beseitigt werden. MietminderungBernhard Z., Berlin: Wenn ich die Miete wegen erheblicher Beeinträchtigungen mindern will, muss ich das anzeigen oder irgendwie beantragen? Wüstefeld: Nein. Angezeigt werden muss der Mangel, nicht die beabsichtigte Mietminderung selbst. Ist der Vermieter über den Mangel informiert, kann die Mietminderung ohne Vorankündigung erfolgen. HundepaarTilman L., Langenhagen: Ich würde mir gerne zwei Hunde anschaffen, der Mietvertrag erlaubt aber nur einen Hund in der Wohnung. Ist das denn rechtens? Wüstefeld: Ja. Vertragliche Vorgaben, wonach die Tierhaltung auf einen einzelnen Hund oder eine einzelne Katze beschränkt ist, werden grundsätzlich als wirksam angesehen. BetriebskostenpauschalePetra K., Gera: Wir zahlen keine Betriebskostenvorauszahlungen, sondern eine Pauschale. Kann diese bei Kostensteigerung ohne Weiteres erhöht werden? Wüstefeld: Eine vereinbarte Betriebskostenpauschale kann bei Kostenanstieg erhöht werden, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Regelung enthält. Der Vermieter muss den Grund für die Erhöhung nennen und die Erhöhung unter Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Kostenbelastung ins Einzelne gehend erläutern. BaustelleDiane Q., Marl: Ich möchte die Miete wegen der extrem lauten Bauarbeiten im Altbau nebenan mindern, aber eigentlich kann der Vermieter ja auch nichts dafür. Geht das trotzdem? Wüstefeld: Ja. Eine Mietminderung ist auch bei Mängeln möglich, die der Vermieter nicht zu vertreten hat und auf die er keinen Einfluss nehmen kann. |
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