Mieterzeitung

MieterZeitung April 2012

Der Experte rät

Hermann-Josef Wüstefeld
Katzenklappe

Luy L., Dillenburg: Kann der Vermieter mir kündigen, weil ich ohne zu fragen eine Katzenklappe in eine Zimmertür eingebaut habe?

Wüstefeld: Beim Einbau einer Katzenklappe ohne Vermietererlaubnis fehlt es an einer erheblichen Vertragspflichtverletzung, die Voraussetzung für eine Kündigung ist. Allerdings muss die Beschädigung der Zimmertür spätestens bei Auszug beseitigt werden.

Mietminderung

Bernhard Z., Berlin: Wenn ich die Miete wegen erheblicher Beeinträchtigungen mindern will, muss ich das anzeigen oder irgendwie beantragen?

Wüstefeld: Nein. Angezeigt werden muss der Mangel, nicht die beabsichtigte Mietminderung selbst. Ist der Vermieter über den Mangel informiert, kann die Mietminderung ohne Vorankündigung erfolgen.

Hundepaar

Tilman L., Langenhagen: Ich würde mir gerne zwei Hunde anschaffen, der Mietvertrag erlaubt aber nur einen Hund in der Wohnung. Ist das denn rechtens?

Wüstefeld: Ja. Vertragliche Vorgaben, wonach die Tierhaltung auf einen einzelnen Hund oder eine einzelne Katze beschränkt ist, werden grundsätzlich als wirksam angesehen.

Betriebskostenpauschale

Petra K., Gera: Wir zahlen keine Betriebskostenvorauszahlungen, sondern eine Pauschale. Kann diese bei Kostensteigerung ohne Weiteres erhöht werden?

Wüstefeld: Eine vereinbarte Betriebskostenpauschale kann bei Kostenanstieg erhöht werden, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Regelung enthält. Der Vermieter muss den Grund für die Erhöhung nennen und die Erhöhung unter Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Kostenbelastung ins Einzelne gehend erläutern.

Baustelle

Diane Q., Marl: Ich möchte die Miete wegen der extrem lauten Bauarbeiten im Altbau nebenan mindern, aber eigentlich kann der Vermieter ja auch nichts dafür. Geht das trotzdem?

Wüstefeld: Ja. Eine Mietminderung ist auch bei Mängeln möglich, die der Vermieter nicht zu vertreten hat und auf die er keinen Einfluss nehmen kann.